
Als ermächtigte Übersetzerin für die polnische und deutsche Sprache bin ich befugt, beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten anzufertigen. Die von mir angefertigten beglaubigten Übersetzungen gelten vor allen öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen, weil ich in Deutschland die Ermächtigung durch das OLG Düsseldorf verliehen bekommen habe und in Polen im Verzeichnis des Justizministeriums mit den dort zugelassenen allgemein beeidigten Dolmetschern/Übersetzern für die deutsche Sprache geführt werde.