Auftragserledigung
Auftragserteilung, Auftragsannahme, Auftragsdurchführung, Zahlungsverkehr
Die Auftragserteilung erfolgt durch Übergabe bzw. Übersendung eines lesbaren Textes. Zur Beschleunigung der Bearbeitung ist die Zusendung des Textes in elektronischer Form sehr zweckmäßig und von mir erwünscht. Ich bitte daher um Übersendung per E-Mail, WhatsApp, Brief etc.
Bei zu beglaubigenden Übersetzungen ist die Vorlage des Textes im Original unabdingbar. Grundlage für eine beglaubigte Übersetzung ist stets die Vorlage der Urkunde im Original. Bei Auftragsannahme wird die voraussichtliche Fertigstellungsfrist von mir geschätzt und mitgeteilt. Die zügige Erledigung des Übersetzungsauftrags ist selbstverständlich.
Es ist nicht möglich, einen festen Preis ohne Kenntnis des zu übersetzenden Textes zu nennen. Eine informelle Zusendung des zu übersetzenden Textes ermöglicht eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Der Sc.hwierigkeitsgrad, die Lesbarkeit, die Eilbedürftigkeit u. a. sind mögliche Faktoren, die bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden (§ 11 JVEG).
Fertiggestellte Übersetzungen können
- persönlich abgeholt werden (Terminvereinbarung erforderlich),
- per Nachnahme-Einschreiben übersandt werden,
- per Einwurf/ Einschreiben übersandt werden, nachdem die vorab per Email zugesandte Rechnung beglichen worden ist (Vorkasse).